Versicherungen

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Wer ist wer und wer macht was?!
Hausratversicherung – Haftpflichtversicherung - Gebäudeversicherung 

Die Hausratversicherung versichert das Hab und Gut des Kunden.

Nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers sind über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und sonstige Dinge die beim Umzug vom Versicherungsnehmer mitgenommen werden. Versicherungsschutz besteht je nach abgeschlossenem Umfang gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub. Außerdem können auch Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert sein. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden. Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden. Zusätzlich gibt es jedoch auch eine Außenversicherung die z.B. den Handtaschenraub auf der Straße bis zu gewissen Entschädigungsgrenzen absichert. 

Bitte lesen Sie in Ihrem Fall Ihre vorliegende Versicherungspolice durch, um sicher zu sein, welche Leistungen versichert sind und welche nicht!

Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schaden- versicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in 
§§ 149 – 154 k Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt ist. 

Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab. Der Versicherer zahlt also nur dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Gesetz (beispielsweise nach § 823 BGB) für einen Schaden haften muss. Ist dies nicht der Fall und werden trotzdem Ansprüche gegen den Versicherten von einem Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche. Die Privathaftpflichtversicherung ist auch nach dem unabhängigen Urteil von Verbraucherschützern gerade für Privathaushalte sinnvoll, da nach Bürgerlichem Gesetzbuch grundsätzlich für Schäden gehaftet werden muss. Besteht keine Absicherung, muss der Schädiger diesen Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Bitte lesen Sie in Ihrem Fall Ihre vorliegende Versicherungspolice durch, um sicher zu sein, welche Leistungen versichert sind und welche nicht!

Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Unter Umständen ist auch Zubehör mitversichert. Üblicherweise sollten folgende Schäden eingeschlossen sein: Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer), Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel. Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden oft eine Gebäudeversicherung zur Absicherung. Die Wahl der Versicherung ist frei, was bis Mitte der 1990er in einigen Bundesländern nicht so war.

Bitte lesen Sie in Ihrem Fall Ihre vorliegende Versicherungspolice durch, um sicher zu sein, welche Leistungen versichert sind und welche nicht!

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