Entsorgung
Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle
so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte leichter verwertet beziehungsweise entsorgt werden können.
Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:
- verwertbare Bestandteile
- nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und rußbeaufschlagter Materialien
- besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sondermüll)
Verwertbare Bestandteile sind zum Beispiel:
- Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
- Nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)
Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:
- Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.
- Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche,Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.
- Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.
Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere Chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt werden.